Die für unsere Vermittlungstätigkeit notwendige und gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis nach § 11, Absatz 1 Tierschutzgesetz wurde im Jahr 2023 von den Streunernasen Kreta e.V. beantragt und vom
zuständigen Veterinäramt des Landkreises Osnabrück erteilt.
Eine solche Erlaubnis ist für alle Tierschutzvereine, dieTiere in Deutschland vermitteln, vom Gesetzgeber vorgeschrieben und ist nicht - wie häufig behauptet wird - freiwillig.
Mit dieser Erlaubnis hat Streunernasen Kreta e.V. die amtstierärztliche Bestätigung erhalten, dass der Verein die nötige Sachkunde besitzt und alle gesetzlichen Voraussetzungen bezüglich
Transport, Unterbringung, gesundheitlicher Versorgung zur Vermittlung von Hunden und Katzen erfüllt.